ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Dominik Halamek Showdesign und dem Besteller – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Dominik Halamek Showdesign nicht an, es sei denn, Dominik Halamek Showdesign hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Rücktritt
Dominik Halamek Showdesign verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Webseite anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite ist Dominik Halamek Showdesign zum Rücktritt berechtigt.

3. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von Dominik Halamek Showdesign verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis durch die auf dem Bestellformular angegebenen Verfahren begleichen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Dominik Halamek Showdesign berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Dominik Halamek Showdesign ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Dominik Halamek Showdesign berechtigt, diesen geltend zu machen.

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Dominik Halamek Showdesign anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum Dominik Halamek Showdesign.

7. Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von Dominik Halamek Showdesign zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Dominik Halamek Showdesign nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Dominik Halamek Showdesign zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Dominik Halamek Showdesign zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dominik Halamek Showdesign haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Dominik Halamek Showdesign nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Dominik Halamek Showdesign ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

Sofern Dominik Halamek Showdesign fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

8. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wofratshausen